Datenschutz im Alltag | Externer Datenschutzbeauftragter | In unserer digitalisierten Welt wird Datenschutz immer wichtiger. Ob privat oder beruflich: Es ist entscheidend, unsere Daten sicher aufzubewahren und vor unberechtigtem Zugriff zu schützen.
Externer Datenschutzbeauftragter | Datenschutz im Alltag | So schützen Sie Ihre Daten effektiv.
Jörg Pfeiffer
Ihr Datenschutzbeauftragter
Die Pflicht zur Führung eines Verarbeitungsverzeichnisses besteht nach Artikel 30 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für alle Verantwortlichen und Auftragsverarbeiter, die personenbezogene Daten verarbeiten. Allerdings gibt es einige Ausnahmen für kleinere Unternehmen oder Organisationen.
Beim Datenschutzaudit handelt es sich um eine Prüfung, inwieweit die Umsetzung der Datenschutzbestimmungen in einem Unternehmen bereits erfolgreich ist (Ist-Zustand) und wo ggf. noch Handlungsbedarf besteht (Soll-Zustand). Für die Umsetzung von Datenschutz und Datensicherheit wurde das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) vom Gesetzgeber erlassen. Es regelt den Großteil der Maßnahmen und Anforderungen, welche im Rahmen des Datenschutzes zu erbringen sind.
Erfassung:
Die Unterweisung der Mitarbeiter haben eine zentrale Bedeutung im Unternehmen.
Dabei stellen wir sicher, dass Anfragen von betroffenen Personen, wie z.B. Auskunfts- oder Löschungsanträge, transparent und gemäß der DSGVO bearbeitet werden. Zusätzlich helfen wir Ihnen, Datenschutzvorfälle frühzeitig zu erkennen, zu melden und effektiv zu beheben. So minimieren Sie Risiken und bleiben stets auf der sicheren Seite – sowohl juristisch als auch in Bezug auf das Vertrauen Ihrer Kunden und Partner.
Nach dem Onboarding starten wir mit dem laufenden Betrieb. Im ersten Jahr setzen wir die festgelegten Datenschutzmaßnahmen um. Am Ende des Jahres führen wir ein Audit durch, um den Maßnahmenplan für das folgende Jahr zu entwickeln. Unser Ziel ist es, gemeinsam mit Ihnen die Datenschutzanforderungen effizient und praxisnah zu erfüllen.
Sicherlich haben Sie schon einmal von Datenschutzbeauftragten gehört – jene Personen, die oft als belehrend und langweilig abgestempelt werden, wenn es um den Schutz personenbezogener Daten geht. Doch ist das wirklich so? Sollten wir nicht eher froh sein, dass es Menschen gibt, die sich um unsere Privatsphäre kümmern und uns vor Missbrauch schützen
Und was ist mit Datenschutzerklärungen? Ja, sie können oft lang und kompliziert sein, aber sie sind auch unerlässlich, um sicherzustellen, dass unsere Daten nicht in die falschen Hände geraten. Statt sie als vergilbt und mottenzerfressen abzutun, sollten wir uns bewusst machen, dass sie uns helfen, unsere Rechte zu wahren und uns vor unerwünschter Datenverarbeitung zu schützen.
Kurz gesagt: Datenschutz ist wichtig und diejenigen, die sich dafür einsetzen, verdienen unsere Anerkennung und Wertschätzung.
Es ist ein allgemeines Bestreben, den Datenschutz in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften zu wahren. Doch leider scheuen viele Personen den Aufwand, sich mit den Paragraphen und Gesetzestexten auseinanderzusetzen. Stattdessen greifen sie schnell auf vorgefertigte Datenschutzerklärungen im Internet zurück. Dies führt jedoch häufig dazu, dass ein Eventmanager dieselbe Datenschutzerklärung verwendet wie ein Farbenhersteller.