Was ist der Unterschied zwischen einem Verarbeitungs- und einem Verfahrensverzeichnis?
Der Unterschied zwischen einem Verarbeitungsverzeichnis und einem Verfahrensverzeichnis liegt hauptsächlich in der Art und Weise, wie sie verwendet werden und welche Informationen sie enthalten.
Der Unterschied zwischen einem Verarbeitungsverzeichnis und einem Verfahrensverzeichnis liegt hauptsächlich in der Art und Weise, wie sie verwendet werden und welche Informationen sie enthalten:
Verarbeitungsverzeichnis (Art. 30 DSGVO):
Typische Inhalte sind:
Es dient also der Dokumentation aller Verarbeitungsvorgänge, um im Falle einer Prüfung durch Aufsichtsbehörden Auskunft geben zu können.
Verfahrensverzeichnis:
Dies ist ein Begriff aus der Zeit vor der DSGVO und wird heute oft synonym mit dem Verarbeitungsverzeichnis verwendet, auch wenn es streng genommen nicht mehr die offizielle Bezeichnung ist.
Heutzutage ist der Begriff des Verarbeitungsverzeichnisses maßgeblich und sollte verwendet werden. Das Verfahrensverzeichnis war spezifischer und detaillierter, wird aber in der Praxis durch das Verarbeitungsverzeichnis abgelöst.