Externer Datenschutzbeauftragter Zollernalbkreis
Externer Datenschutzbeauftragter für Baden-Württemberg | In unserer digitalisierten Welt wird Datenschutz immer wichtiger. Ob privat oder beruflich: Es ist entscheidend,
Brauche ich einen Datenschutzbeauftragten
Ob Sie einen Datenschutzbeauftragten benötigen, hängt von verschiedenen Faktoren ab, die im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und in der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) geregelt sind. Hier sind die Hauptkriterien:
Ein Datenschutzbeauftragter kann entweder ein interner Mitarbeiter oder ein externer Dienstleister sein. Seine Hauptaufgaben umfassen die Überwachung der Einhaltung der Datenschutzvorschriften, die Schulung und Sensibilisierung der Mitarbeiter sowie die Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde.
Falls Sie sich nicht sicher sind, ob Sie einen Datenschutzbeauftragten benötigen, kann es hilfreich sein, eine Datenschutzberatung in Anspruch zu nehmen oder sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu informieren.
Nachfolgende Grafik stellt eine grobe Übersicht dar ob Sie einen Datenschutzbeauftragten benötigen.
Anzahl der Personen entscheidet. Gemäß der DSGVO müssen nicht-öffentliche Stellen, wie Unternehmen, Organisationen und Vereine einen Datenschutzbeauftragten bestellen, wenn mehr als 19 Personen mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind.
Wenn Sie besondere Datenarten (wie oben aufgeführt) verarbeiten brauchen Sie auf jeden Fall einen DSB.
„Kerntätigkeit“ ist die Haupttätigkeit eines Unternehmens, die es untrennbar prägt, und nicht die Verarbeitung personenbezogener Daten als Nebentätigkeit (ErwGr. 97 der DS-GVO). Zu den Kerntätigkeiten gehören danach auch alle Vorgänge, die einen festen Bestandteil der Haupttätigkeit des Verantwortlichen darstellen.
„Kerntätigkeit“ ist die Haupttätigkeit eines Unternehmens, die es untrennbar prägt, und nicht die Verarbeitung personenbezogener Daten als Nebentätigkeit (ErwGr. 97 der DS-GVO). Zu den Kerntätigkeiten gehören danach auch alle Vorgänge, die einen festen Bestandteil der Haupttätigkeit des Verantwortlichen darstellen.
Die Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten trifft nach DSGVO vorrangig Behörden und öffentliche Stellen. Aber auch Unternehmen deren Kerntätigkeit in der besonders umfangreichen Verarbeitung personenbezogener Daten oder der Verarbeitung von besonderen Kategorien von Daten (gemäß Artikel 9 und 10, DSGVO) liegt, müssen laut DSGVO einen Datenschutzbeauftragten bestellen. (siehe Artikel 37 DSGVO).
So ist die Benennung eines Datenschutzbeauftragten nach Art 38 BDSG für alle Unternehmen in Deutschland Pflicht, soweit sich in der Regel mindestens 20 Mitarbeiter (Entscheidung des Bundesrates am 20. September 2019) ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigen.
Zusammenfassend kann man als nicht öffentlichen Stelle anhand von drei Kriterien gut prüfen, ob die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten erforderlich ist. Sofern mindestens ein Kriterium zutrifft, ergibt sich die gesetzliche Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten.
Die Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten sind in Artikel 39 der DSGVO beschrieben und lassen sich in vier Aufgabenblöcke unterteilen:
Als zertifizierte Datenschutzbeauftragte können wir Sie im Bereich Datenschutz, BDSG-NEU und DSGVO unterstützen.
Unsere Dienstleitungen sind keine Rechtsberatungen. Diese Tätigkeit ist den Anwälten vorbehalten.
An die Datenschutzregelungen sind alle gebunden – mit oder ohne Datenschutzbeauftragten.
Ein Datenschutzbeauftragter (DSB) ist eine Person, die in einer Organisation die Einhaltung der Datenschutzgesetze und -vorschriften überwacht. Hier sind einige wichtige Punkte über die Rolle und die Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten:
Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten:
Der DSB sorgt dafür, dass die Organisation die geltenden Datenschutzgesetze, wie die DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung), einhält.
Der DSB berät die Geschäftsführung und die Mitarbeiter in allen Fragen des Datenschutzes und führt Schulungen durch, um das Bewusstsein für Datenschutzthemen zu erhöhen.
Der DSB unterstützt bei der Durchführung von Datenschutz-Folgenabschätzungen (DSFA), insbesondere bei Verarbeitungsvorgängen, die ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen mit sich bringen.
Der DSB dient als Ansprechpartner für Anfragen von betroffenen Personen sowie von Datenschutzaufsichtsbehörden.
Der DSB überwacht die Umsetzung und Einhaltung interner Datenschutzrichtlinien und -verfahren.
Anforderungen an einen Datenschutzbeauftragten:
Der DSB muss über umfassende Kenntnisse im Datenschutzrecht und in der Praxis der Datenschutzvorgänge verfügen.
Der DSB muss in seiner Arbeit unabhängig sein, das heißt, er darf keine Anweisungen bezüglich der Ausübung seiner Aufgaben erhalten.
Die Organisation muss sicherstellen, dass der DSB über die notwendigen Ressourcen verfügt, um seine Aufgaben erfüllen zu können.
Wer benötigt einen Datenschutzbeauftragten?
Gemäß der DSGVO sind Unternehmen verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen, wenn:
– Die Kerntätigkeit des Unternehmens in der umfangreichen Verarbeitung sensibler personenbezogener Daten besteht.
– Das Unternehmen systematisch und umfangreich Personen überwacht.
– Das Unternehmen eine öffentliche Stelle oder Behörde ist (mit Ausnahme von Gerichten im Rahmen ihrer justiziellen Tätigkeit).
Fazit:
Ein Datenschutzbeauftragter spielt eine zentrale Rolle in der Sicherstellung des Datenschutzes innerhalb einer Organisation. Er hilft, Risiken zu minimieren und das Vertrauen der Kunden und Geschäftspartner in den Umgang mit personenbezogenen Daten zu stärken.
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