Brauche ich einen Datenschutzbeauftragten

Ob Sie einen Datenschutzbeauftragten benötigen, hängt von verschiedenen Faktoren ab, die im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und in der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) geregelt sind. Hier sind die Hauptkriterien:

  1. Mitarbeiteranzahl: Wenn Ihr Unternehmen in der Regel mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt, müssen Sie einen Datenschutzbeauftragten benennen.
  2. Art der Datenverarbeitung: Unabhängig von der Anzahl der Mitarbeiter ist ein Datenschutzbeauftragter erforderlich, wenn Ihr Unternehmen besondere Arten personenbezogener Daten verarbeitet (z. B. Gesundheitsdaten) oder Tätigkeiten durchführt, die eine umfangreiche regelmäßige und systematische Überwachung von betroffenen Personen erfordern.
  3. Öffentliche Stellen: Öffentliche Stellen und Einrichtungen müssen unabhängig von der Mitarbeiteranzahl einen Datenschutzbeauftragten benennen.

Ein Datenschutzbeauftragter kann entweder ein interner Mitarbeiter oder ein externer Dienstleister sein. Seine Hauptaufgaben umfassen die Überwachung der Einhaltung der Datenschutzvorschriften, die Schulung und Sensibilisierung der Mitarbeiter sowie die Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde.

Falls Sie sich nicht sicher sind, ob Sie einen Datenschutzbeauftragten benötigen, kann es hilfreich sein, eine Datenschutzberatung in Anspruch zu nehmen oder sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu informieren.

Brauche ich einen Datenschutzbeauftragten nach der EU-Datenschutz- Grundverordnung DSGVO ?

Brauche ich einen Datenschutzbeauftragten

Brauche ich einen Datenschutzbeauftragten

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Nachfolgende Grafik stellt eine grobe Übersicht dar ob Sie einen Datenschutzbeauftragten benötigen. 

Anzahl der Personen entscheidet. Gemäß der DSGVO müssen nicht-öffentliche Stellen, wie Unternehmen, Organisationen und Vereine einen Datenschutzbeauftragten bestellen, wenn mehr als 19 Personen mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind.

Wenn Sie besondere Datenarten (wie oben aufgeführt) verarbeiten brauchen Sie auf jeden Fall einen DSB.

„Kerntätigkeit“ ist die Haupttätigkeit eines Unternehmens, die es untrennbar prägt, und nicht die Verarbeitung personenbezogener Daten als Nebentätigkeit (ErwGr. 97 der DS-GVO). Zu den Kerntätigkeiten gehören danach auch alle Vorgänge, die einen festen Bestandteil der Haupttätigkeit des Verantwortlichen darstellen. 

„Kerntätigkeit“ ist die Haupttätigkeit eines Unternehmens, die es untrennbar prägt, und nicht die Verarbeitung personenbezogener Daten als Nebentätigkeit (ErwGr. 97 der DS-GVO). Zu den Kerntätigkeiten gehören danach auch alle Vorgänge, die einen festen Bestandteil der Haupttätigkeit des Verantwortlichen darstellen. 

Wann muss man einen Datenschutzbeauftragten bestellen?

Die Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten trifft nach DSGVO vorrangig Behörden und öffentliche Stellen. Aber auch Unternehmen deren Kerntätigkeit in der besonders umfangreichen Verarbeitung personenbezogener Daten oder der Verarbeitung von besonderen Kategorien von Daten (gemäß Artikel 9 und 10, DSGVO) liegt, müssen laut DSGVO einen Datenschutzbeauftragten bestellen. (siehe Artikel 37 DSGVO).

So ist die Benennung eines Datenschutzbeauftragten nach Art 38 BDSG für alle Unternehmen in Deutschland Pflicht, soweit sich in der Regel mindestens 20 Mitarbeiter (Entscheidung des Bundesrates am 20. September 2019) ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigen.

Zusammenfassend kann man als nicht öffentlichen Stelle anhand von drei Kriterien gut prüfen, ob die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten erforderlich ist. Sofern mindestens ein Kriterium zutrifft, ergibt sich die gesetzliche Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten.

Weitere Kriterien:

  • Die Anzahl der Mitarbeiter, die regelmäßig und wiederkehrend mit personenbezogenen Daten arbeitet, beträgt mindestens 20. Zu den Mitarbeitern zählen auch Hilfskräfte, Praktikanten, Leiharbeiter aber auch freie Mitarbeiter.
  • Es findet eine Verarbeitung einer besonderen Kategorie personenbezogener Daten statt. Dazu zählen Rasse, ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit, Gesundheit, Sexualleben oder Strafverhalten – siehe Artikel 9 und 10 DSGVO).
  • Personenbezogene Daten werden geschäftsmäßig übermittelt, erhoben, verarbeitet oder genutzt (d.h. die Kerntätigkeit des Unternehmens besteht in diesen Verarbeitungstätigkeiten).

Aufgaben des Datenschutzbeauftragten:

Die Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten sind in Artikel 39 der DSGVO beschrieben und lassen sich in vier Aufgabenblöcke unterteilen:

    1. Interne Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten im Unternehmen
    2. Funktion des Datenschutzbeauftragten im Verhältnis zur Aufsichtsbehörde
    3. Der Datenschutzbeauftragte als Anlaufstelle für Betroffene
    4. Der Datenschutzbeauftragte als Ansprechpartner für den Betrieb

Unterstützung bei der DSGVO-konformen Umsetzung:

Als zertifizierte Datenschutzbeauftragte können wir Sie im Bereich Datenschutz, BDSG-NEU und DSGVO unterstützen.

Unsere Dienstleitungen sind keine Rechtsberatungen. Diese Tätigkeit ist den Anwälten vorbehalten.

An die Datenschutzregelungen sind alle gebunden – mit oder ohne Datenschutzbeauftragten.

Ein Datenschutzbeauftragter (DSB) ist eine Person, die in einer Organisation die Einhaltung der Datenschutzgesetze und -vorschriften überwacht. Hier sind einige wichtige Punkte über die Rolle und die Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten:

 

 Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten:

  1. Überwachung der Einhaltung von Datenschutzvorschriften:

   Der DSB sorgt dafür, dass die Organisation die geltenden Datenschutzgesetze, wie die DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung), einhält.

 

  1. Beratung und Schulung:

   Der DSB berät die Geschäftsführung und die Mitarbeiter in allen Fragen des Datenschutzes und führt Schulungen durch, um das Bewusstsein für Datenschutzthemen zu erhöhen.

 

  1. Datenschutz-Folgenabschätzungen:

   Der DSB unterstützt bei der Durchführung von Datenschutz-Folgenabschätzungen (DSFA), insbesondere bei Verarbeitungsvorgängen, die ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen mit sich bringen.

 

  1. Ansprechpartner für Betroffene und Aufsichtsbehörden:

   Der DSB dient als Ansprechpartner für Anfragen von betroffenen Personen sowie von Datenschutzaufsichtsbehörden.

 

  1. Überwachung der Datenschutzrichtlinien:

   Der DSB überwacht die Umsetzung und Einhaltung interner Datenschutzrichtlinien und -verfahren.

 

 Anforderungen an einen Datenschutzbeauftragten:

  1. Fachwissen:

   Der DSB muss über umfassende Kenntnisse im Datenschutzrecht und in der Praxis der Datenschutzvorgänge verfügen.

 

  1. Unabhängigkeit:

   Der DSB muss in seiner Arbeit unabhängig sein, das heißt, er darf keine Anweisungen bezüglich der Ausübung seiner Aufgaben erhalten.

 

  1. Ressourcen:

   Die Organisation muss sicherstellen, dass der DSB über die notwendigen Ressourcen verfügt, um seine Aufgaben erfüllen zu können.

 

 Wer benötigt einen Datenschutzbeauftragten?

Gemäß der DSGVO sind Unternehmen verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen, wenn:

– Die Kerntätigkeit des Unternehmens in der umfangreichen Verarbeitung sensibler personenbezogener Daten besteht.

– Das Unternehmen systematisch und umfangreich Personen überwacht.

– Das Unternehmen eine öffentliche Stelle oder Behörde ist (mit Ausnahme von Gerichten im Rahmen ihrer justiziellen Tätigkeit).

 

 Fazit:

Ein Datenschutzbeauftragter spielt eine zentrale Rolle in der Sicherstellung des Datenschutzes innerhalb einer Organisation. Er hilft, Risiken zu minimieren und das Vertrauen der Kunden und Geschäftspartner in den Umgang mit personenbezogenen Daten zu stärken.

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